Dezentrales
Wassermanagement
Trinkwasser-Trennstationen

Trinkwassertrennstationen

zur Absicherung gegen Rückverkeimung / Rückfließen nach DIN EN 1717 (Flüssigkeitskategorie 5)

Die Anforderungen an die Trinkwasser-Installation sind in den letzten Jahren immer komplexer geworden. Gemäß der „Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)” besteht der Hausanschluss:

„…aus der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Kundenanlage. Er beginnt an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endet mit der Hauptabsperrvorrichtung.” [AVBWasserV, 2014].

Der Hausanschlussnehmer ist für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter dem Hausanschluss, mit Ausnahme der Messeinrichtungen des Wasserversorgungsunternehmens verantwortlich. Da die Trinkwasser-Installation ab dem jeweiligen Hausanschluss im Verantwortungsbereich des Hausanschlussnehmers liegt, sind Immobilieneigentümer egal ob privat, kommunal oder gewerblich / industriell in der Pflicht, die Anforderungen und Normen zu erfüllen.

Die zunehmenden Diskussionen im Bereich der Trinkwasserhygiene und dem Trinkwasserschutz haben dazu geführt, dass die Normen zur Absicherung gegen Rückfließen / Rückverkeimung des Wassers, weiter konkretisiert und verschärft worden sind. Kaum ein Hausbesitzer ist sich dieser Verantwortung, bezüglich der Trinkwasserhygiene bewusst.

Nach der aktuell gültigen Trinkwasserverordnung (Novellierung 03. Januar 2018) gilt für Nicht-Trinkwasseranlagen folgendes:

„Wasserversorgungsanlagen, aus denen Trinkwasser abgegeben wird, dürfen nicht ohne eine den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechende Sicherungseinrichtung mit wasserführenden Teilen, in denen sich Wasser befindet, das nicht für den menschlichen Gebrauch im Sinne des § 3 Nummer 1 bestimmt ist, verbunden werden.“ [TrinkwV, 2018].

Ein Bestandsschutz im Bereich der Trinkwasser-Installation besteht dies bezüglich nicht, da der „Gesundheitsschutz dem Eigentums- und Bestandsschutz gegenüber als höherwertiges Rechtsgut ausgewiesen ist.” [Bürschgens, 2015].

Die Verwendung von Trinkwasser zur Wasserversorgung für Vieh- und Nutztiere über Tränken, stellt neben einer mikrobakteriellen, zusätzlich eine virale Infektionsgefahr für den Menschen dar. Das Gleiche gilt für Unterflurberegnungsanlagen, die nur in niederschlagsarmen Zeiten benutzt werden. Da diese Anlagen mit Wasser gefüllt sind, kann dieses stagnieren und verkeimen. Es stellt somit eine mikrobakterielle Gefahr für den Menschen dar. In beiden Fällen handelt es sich um Flüssigkeiten der Kategorie 5.

Bei der Entnahme von Trinkwasser sowie der Verwendung von Betriebswasser, das an die Trinkwasser-Installation zur Nachspeisung angeschlossen ist, spielt der Sicherheitsaspekt immer eine große Rolle! Auf dem Weg vom Wassersorger bis hin zum Auslass der Wasserleitung besteht immer eine Gefahr der mikrobakteriellen Verkeimung der Trinkwasser-Installation durch Mikroorganismen.

Der Wasseranschlussnehmer ist verpflichtet, mindestens nach den „allgemein anerkannten Regeln der Technik“, einer Rückverkeimung der Trinkwasserleitungen durch die Installation einer geeigneten Sicherungseinrichtung (Kategorie 5, freier Auslauf) vorzubeugen!

Die DIN EN 1717 fordert, dass die Anforderungen an die Trinkwassergüte in der Trinkwasser-Installation von der Übergabestelle bis zur Entnahmestelle kontinuierlich erfüllt werden. Während diese europäische Norm die Grundlagen definiert, werden mit der DIN 1988-100 die für Deutschland notwendigen erweiterten Anforderungen aufgestellt.
Beide Richtlinien definieren die Anforderungen der technischen Ausgestaltung der Absicherung gegenüber Flüssigkeiten, die nicht oder nur eingeschränkt für den menschlichen Gebrauch geeignet sind. Für Deutschland ist daher die Ergänzungsnorm DIN 1988-100 hinzuzuziehen.

Flüssigkeitskategorien:
Innerhalb der DIN EN 1717 werden Flüssigkeiten, welche in Kontakt mit Trinkwasser stehen oder kommen können, in fünf Flüssigkeitskategorien eingeteilt.
Diese sind folgendermaßen definiert:

  1. Wasser für den menschlichen Gebrauch, das direkt aus einer Trinkwasser-Installation entnommen wird.Flüssigkeit, die keine Gefährdung der menschlichen Gesundheit darstellt
  2. Flüssigkeiten, die für den menschlichen Gebrauch geeignet sind, einschließlich Wasser aus einer Trinkwasser-Installation, das eine Veränderung in Geschmack, Geruch, Farbe oder Temperatur (Erwärmung oder Abkühlung) aufweisen kann.
  3. Flüssigkeit, die eine Gesundheitsgefährdung durch die Anwesenheit einer oder mehrerer giftiger oder besonders giftiger Stoffe darstellt.
  4. Flüssigkeit, die eine Gesundheitsgefährdung für Menschen durch die Anwesenheit von mikrobiellen oder viruellen Erregern übertragbarer Krankheiten darstellt
  5. Flüssigkeit, die eine Gesundheitsgefährdung für Menschen durch die Anwesenheit von mikrobiellen oder viruellen Erregern übertragbarer Krankheiten darstellt.

Für jede der Flüssigkeitskategorien gilt es, die Trinkwasserinstallation (das Trinkwasser) gegen „Rückverkeimung“, „Rückfließen“ und „Vermischen“ durch verkeimtes Wasser mit einer entsprechenden Sicherungseinrichtung individuell abzusichern [DIN EN 1717, 2011].

Für die Absicherung bei Flüssigkeitskategorie 5 kommt nur ein „freier Auslauf“ gemäß den folgenden Abbildungen in Frage:

Ungehinderter freier Auslauf, Typ AA mit nicht kreisförmigem Überlauf gemäß DIN EN 1717

Freier Auslauf mit nicht kreisförmigem Überlauf, Typ AB gemäß DIN EN 1717

Anwendungsbeispiele:

Unterflurberegnungsanlagen von Gartenflächen, Tennisanlagen, Fußballfeldern etc.

Autowaschanlagen

Tier-Tränken: Agrarwirtschaft (Vieh- und Pferdetrenken), Pferdestall, Tierpark, Zoo

Wasserspiele

Unsere Broschüre "Trinkwassertrennstationen" als PDF zum download:



Reines Trinkwasser - ohne Rückverkeimung und Rückfließen: Trinkwassertrennstationen von ewuaqua

iSplit

Trinkwassertrennstation (mit Abdeckung) zur Absicherung gegen Flüssigkeiten der Kategorie 5 gemäß DIN EN 1717

inkl.
- Pumpenschaltautomat
- Vorlagebehälter mit freiem Auslauf